Bewerbung
Sie möchten sich für einen Studienplatz im Masterstudiengang Internationale Beziehungen bewerben? Zu Ihrer Orientierung finden Sie alle wichtigen Informationen auf den folgenden Seiten. Bitte lesen Sie sich diese Informationen gründlich durch. Viele Fragen können durch eine aufmerksame Lektüre beantwortet werden. Sollten Ihre Fragen dennoch unbeantwortet bleiben, wenden Sie sich bitte an das Bewerbungs- und Zulassungsbüro des MAIB. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Nächste Zulassungsrunde
Die Bewerbungsfrist für den Master Internationale Beziehungen zum 1. Fachsemester zum Wintersemester 2025/26 beginnt am 01. Dezember 2024 und endet am 01. März 2025 um 23:59. Eine Zulassung zum 1. Fachsemester erfolgt ausschließlich zum Wintersemester. Die Bewerbung hierzu erfolgt online innerhalb dieser Bewerbungsfrist. Alle Bewerbungsunterlagen müssen bis zum Ende dieser Frist vollständig im Bewerbungsportal hochgeladen werden. Zusätzlich muss das Bestätigungsschreiben bis zum 01. März per Mail im Bewerbungs- und Zulassungsbüro eingetroffen sein. Sofern Sie sich form- und fristgerecht beworben haben, erhalten Sie ab Ende Juli/ Anfang August Ihren Zulassungs-, oder Ablehnungsbescheid. Falls Sie einen Studienplatz bekommen haben sollten, bemühen wir uns Sie schon vor Erhalt des Zulassungsbescheids, zeitnah nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens, darüber zu informieren. Wir bitten von etwaigen Nachfragen abzusehen.
Wichtiger Hinweis für DAAD-Stipendien-Bewerber*innen
Ein DAAD-Stipendium garantiert nicht die Zulassung zum Masterstudiengang Internationale Beziehungen. DAAD-Stipendiat*innen müssen sich an die regulären Bewerbungsfristen und das Bewerbungsverfahren des Programmes halten.
Wichtiger Hinweis für alle ausländischen Bewerber*innen
Das Bewerbungsverfahren ist für alle Bewerber*innen identisch, unabhängig vom Herkunftsland. Bitte bewerben Sie sich daher nicht über Uni-Assist, sondern ausschließlich über unsere Bewerbungsseite.Für Bildungsausländer gibt es eine eigene Quote, die sich nach der Abschlussnote bzw. aktuellen Durchschnittsnote richtet. Bildungsausländer in diesem Sinne sind Nicht-EU- und Nicht-EWR-Bürger, die zudem ihre Master-Zugangsberechtigung (also den BA) nicht in Deutschland erworben haben. Dies ist in §8 Abs. 3 der Allgemeinen Zulassungsordnung für Masterstudiengänge außerhalb des Lehramts geregelt. Achten Sie daher darauf, dass Ihr Zeugnis bzw. Ihr Transcript of Records eine (aktuelle) Durchschnittsnote ausweist.