Zugangsvoraussetzungen
Die folgenden Zugangsvoraussetzungen müssen zwingend erfüllt sein, um am Auswahlverfahren teilzunehmen:
- ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem für den MAIB wesentlichen Fach
- Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse entsprechend DSH 2
- Nachweis über englische Sprachkenntnisse entsprechend C1 gemäß GER
Zugangsvoraussetzungen
Die folgenden Zugangsvoraussetzungen müssen zwingend erfüllt sein, um am Auswahlverfahren teilzunehmen:
- ein Bachelor oder gleichwertiger berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit Abschluss von für den MAIB relevanten Modulen
- Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse entsprechend DSH 2
- Nachweis über englische Sprachkenntnisse entsprechend C1 gemäß GER
Die Zugangsvoraussetzungen im Detail
Bitte beachten Sie, dass es ab dem Bewerbungszeitraum zum Wintersemester 2025/2026 eine neue Zulassungsordnung gibt.
- Erster Studienabschluss: Zu den Zugangsvoraussetzungen zum MAIB gehört ein Bachelor- oder gleichwertiger berufsqualifizierender Studienabschluss. Im Rahmen dieses Studiums müssen mindestens 10 ECTS im Bereich Methoden der empirischen Sozialforschung, 10 ECTS im Bereich Internationale Beziehungen und weitere 35 ECTS im Bereich Politik- und Verwaltungswissenschaften nachgewiesen werden. Die Nachweispflicht für die Einschlägigkeit der Module liegt bei Ihnen. Wenn der Bezug zu den genannten Bereichen anhand von Kurstiteln nicht erkennbar ist, müssten Sie Ihr Studientranskript entsprechend erläutern und durch Kursbeschreibungen ergänzen. Bei der Frage der Wesentlichkeit Ihrer Module im Bereich Politik- und Verwaltungswissenschaften können Sie sich an folgender Liste orientieren: Politische Theorie, Politische Systeme, Vergleichende Politikwissenschaften, Internationale Beziehungen, Verwaltungswissenschaften, Public Policy, Wirtschaftspolitik.
Weitere Informationen - Englischkenntnisse: Alle Bewerber:innen müssen sehr gute Englischkenntnisse nachweisen. Beachten Sie hierzu bitte die Vorgaben der Allgemeinen und Fachspezifischen Zulassungsordnungen in der jeweilig gültigen Fassung. Eine Übersicht der akzeptieren Nachweise finden Sie hier.
- Deutschkenntnisse: Alle Bewerber:innen müssen sehr gute Deutschkenntnisse nachweisen. Beachten Sie hierzu bitte die Vorgaben der Allgemeinen und Fachspezifischen Zulassungsordnungen in der jeweilig gültigen Fassung. Eine Übersicht der akzeptieren Nachweise finden Sie hier.
Weitere Informationen
Wichtiger Hinweis: Studierende, die noch kein Bachelorzeugnis vorlegen können, dürfen sich nur dann bewerben, wenn ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht mehr als 40 ECTS-Punkte bis zum Bachelorabschluss fehlen! In diesem Fall muss Ihre Hochschule die aktuelle Durchschnittsnote berechnen, damit wir Ihren Rangplatz bestimmen können.