Sprachnachweise
Zu den Zulassungsvoraussetzungen gehören neben einem ersten Studienabschluss in einem für den MAIB wesentlichen Fach auch sehr gute Englisch- und Deutschkenntnisse.
Englischkenntnisse
Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Folgende Sprachprüfungen gelten als gleichwertige Nachweise:
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- Zertifikat UNIcert® III oder IV,
- TOEFL® Internet-Based Test (iBT) oder TOEFL iBT Home Edition mit mindestens 95 Punkten,
- Cambridge English C1 Advanced (CAE) mit mindestens 180 Punkten,
- IELTS „Academic“ oder IELTS Online mit mindestens 7 Punkten in jedem Bereich,
- Nachweis über den Abschluss eines Studienganges einer anerkannten Hochschule mit der ausschließlichen Lehrsprache Englisch. Geeignete Zertifikate oder Zeugnisse zum Nachweis eines englischsprachigen Studiengangs sind das Abschlusszeugnis, ein Transkript of Records, ein Diploma Supplement, Satzungen über den Zugang sowie das Studium oder vergleichbare Nachweise. Liegt der Abschluss des Studiengangs noch nicht vor und dient dieser Abschluss auch zum Nachweis der allgemeinen Zugangsvoraussetzung nach § 3 Abs. 1, kann der Nachweis unter den Bedingungen des § 7 Abs. 4 spätestens bei der endgültigen Immatrikulation geführt werden (vorläufige Zulassung),
- Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, die in einem englischsprachigen Bildungsgang in einem Land mit Amtssprache Englisch erworben wurden,
- Pearson Test of English - PTE Academic oder PTE Academic Online mit mindestens 76 Punkten,
- Cambridge English C2 Proficiency (CPE)
Hinweis: Zu Bewerbungsschluss müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen. (inklusive Sprachnachweise!)
Deutschkenntnisse
Bei Bewerber*innen, die nicht Deutsche* sind, gelten als Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen, die der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH II) entsprechen:
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- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an einer deutschsprachigen Hochschule oder an einem deutschen Studienkolleg mit gültiger Registrierung bei der HRK, Stufe DSH-2 oder DSH-3
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz, Zweite Stufe (DSD II) mit dem Niveau C1 in allen 4 Teilprüfungen
- eine der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) gleichwertige Feststellungsprüfung
- Zeugnis über das bestandene Goethe-Zertifikat C2: "Großes deutsches Sprachdiplom" (GDS)
- Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule mit mindestens "gut" bestanden
- Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit mindestens der Niveaustufe 4 in allen 4 Teilprüfungen
- Nachweis über den Abschluss eines deutschsprachigen Studiengangs an einer deutschsprachigen Hochschule
- ausländische Zeugnisse die gemäß Ziffer 3 der Vereinbarung „Zugang von ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse“ ausgewiesen sind
- Schulabschluss, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht, mit Nachweis der zur Aufnahme eines Studiums erforderlichen Sprachkenntnisse Deutsch
- Über die Anerkennung weiterer Nachweise von Sprachkompetenzen (z.B. ein erfolgreich an einer anerkannten ausländischen Hochschule abgeschlossenes Germanistikstudium oder Deutsch als Hauptfach im Studium im Ausland, ÖSD- oder UNIcert®-Zertifikate) entscheidet die bzw. der Vorsitzende der Prüfungskommission, welche an der Universität Potsdam für die DSH Prüfung zuständig ist. Hierzu ist ein entsprechender Antrag notwendig. Die Entscheidung erfolgt anhand einer Überprüfung Ihrer Nachweise und eines persönlichen Gespräches. Wenden Sie sich für die Beantragung einer Bestätigung Ihrer Deutschkenntnisse für ein Studium bitte rechtzeitig an Frau Ines Behnke. Sie arbeitet im Zentrum für Sprachen und Schlüsselkompetenzen der Universität Potsdam (Zessko)
*Als deutsche:r Staatsbürger:in reichen Sie hier bitte ein Ausweisdokument ein
Hinweis: Zu Bewerbungsschluss müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen (inklusive Sprachnachweise!). Bitte beachten Sie, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt nur die oben genannten Nachweise anerkennen können. Andere Nachweise führen zur Ablehnung Ihrer Bewerbung.