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Prüfungen und Noten

Ihr direkter Ansprechpartner ist das Prüfungsbüro des MAIB (Geschäftsstelle FU). Es nimmt Ihre Anliegen per Mail oder per Post entgegen und leitet diese dann an den zuständigen Prüfungsausschuss Ihrer Hauptuniversität (die Universität an der sie hauptimmatrikuliert sind) weiter. Die finale Entscheidung über Ihre Anfrage wird vom Prüfungsausschuss getroffen. Das Prüfungsbüro ist nur eine vermittelnde Instanz.

Um in einem Seminar einen Leistungsschein zu erhalten gibt es verschiedene Arten von Prüfungsleistungen:.

1. Klausur
2. Hausarbeit im Kernseminar (ca. 6.000 Wörter)
3. Hausarbeit im Hauptseminar (ca. 6.000 Wörter)
4. Hausarbeit im Projektkurs (ca. 10.000 Wörter)
5. Essay oder Policy Paper im Hauptseminar (ca. 3.000 Wörter, Ersatzleistung Vertiefungsmodul)
6. Referat (ca. 15 Minuten) mit schriftlicher Ausarbeitung (ca. 3.000 Wörter)
7. Sonstige Leistung (z.B. Thesenpapier)

Wenn Sie zum Prüfungstermin nicht erscheinen können ist eine ärztliche Bescheinigung als Bestätigung Ihrer Krankheit erforderlich. Hier gilt: Die Bescheinigung muss spätestens drei Arbeitstage nach dem Prüfungstermin in der Geschäftsstelle des MAIB eingegangen sein.

Gute Besserung!

Wenn Sie eine Prüfung (z.B. Klausur, Hausarbeit, Essay) nicht bestanden haben, können Sie diese grundsätzlich einmal wiederholen. Die Wiederholung der Prüfung sollte spätestens am Beginn des folgenden Semesters erfolgen. Auf begründeten Antrag kann der Prüfungsausschuss eine zweite Wiederholung von Prüfungsleistungen genehmigen.

Sie können die Möglichkeit einer Notenverbesserung in Anspruch nehmen. Eine benotete Prüfungsleistung, die innerhalb der Regelstudienzeit erbracht wurde, kann zur Verbesserung der Note einmal wiederholt werden. Dabei müssen Sie eine Veranstaltung gleichen Typs besuchen und eine neue Modulprüfung erbringen. Den Antrag auf Wiederholung der Leistung müssen Sie schriftlich an den Prüfungsausschuss richten.