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FAQ des MAIB

An dieser Stelle haben wir für Sie viele nützliche Informationen rund um Ihr Studium zusammengetragen.

Bewerbung für den MAIB

Leider nein. Der MAIB ist ein explizit bilinguales Programm, fließende Deutsch- und Englischkenntnisse sind für alle Bewerber*innen zwingend erforderlich.

Es gibt kein spezifisches Stipendium für den MAIB. Wir empfehlen Ihnen aber die Datenbank des DAAD durchzuschauen. Die meisten Stipendien, die für Sie in Frage kommen könnten, sind dort gelistet.

Stipendien-Datenbank des DAAD.

Die Bewerbung für den Master Internationale Beziehungen erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal.
Unter folgendem Link werden Sie auf die Bewerbungswebsite weitergeleitet:

 www.masterib-bewerbung.de

Für den MAIB selbst werden keine Studiengebühren erhoben. Sie müssen lediglich den regulären Semesterbeitrag von etwa 320 € pro Semester entrichten, der u.a. die Verwaltungsgebühren und die Kosten für ein Ticket des Öffentlichen Nahverkehrs enthält.

Diese Zugangsvoraussetzungen müssen zwingend erfüllt sein, um am Auswahlverfahren teilzunehmen:

  • ein Bachelor oder gleichwertiger berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit Abschluss von für den MAIB relevanten Modulen
  • nachgewiesene sehr gute Englischkenntnisse (siehe unten)
  • nachgewiesene sehr gute Deutschkenntnisse (siehe unten).

Studienabschluss: 

Zu den Zugangsvoraussetzungen zum MAIB gehört ein Bachelor- oder gleichwertiger berufsqualifizierender Studienabschluss. Im Rahmen dieses Studiums müssen mindestens 10 ECTS im Bereich Methoden der empirischen Sozialforschung, 10 ECTS im Bereich Internationale Beziehungen und weitere 35 ECTS im Bereich Politik- und Verwaltungswissenschaften nachgewiesen werden. Die Nachweispflicht für die Einschlägigkeit der Module liegt bei Ihnen. Wenn der Bezug zu den genannten Bereichen anhand von Kurstiteln nicht erkennbar ist, müssten Sie Ihr Studientranskript entsprechend erläutern und durch Kursbeschreibungen ergänzen. Bei der Frage der Wesentlichkeit Ihrer Module im Bereich Politik- und Verwaltungswissenschaften können Sie sich an folgender Liste orientieren:

  • Politische Theorie,
  • Politische Systeme,
  • Vergleichende Politikwissenschaften,
  • Internationale Beziehungen,
  • Verwaltungswissenschaften,
  • Public Policy,
  • Wirtschaftspolitik


Wichtiger Hinweis: Studierende, die noch kein Bachelorzeugnis vorlegen können, dürfen sich nur dann bewerben, wenn ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht mehr als 40 ECTS-Punkte bis zum Bachelorabschluss fehlen! In diesem Fall muss Ihre Hochschule die aktuelle Durchschnittsnote berechnen, damit wir Ihren Rangplatz bestimmen können.

  • Letztendlich richtet sich die Aufnahme nach folgenden Kriterien mit der entsprechenden Gewichtung. 

    • Note des vorherigen Abschluss: 64 %
    • Relevante Praxiserfahrung: 21 %
    • Relevante Studiumserfahrungen im Ausland: 15 %

     

    Obwohl Praxiserfahrung und Studiumserfahrungen im Ausland keine zwingenden Voraussetzungen sind, erhöhen Sie Ihre Chance für den MAIB angenommen zu werden.

    Englischkenntnisse

    Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Folgende Sprachprüfungen gelten als gleichwertige Nachweise:

    • Zertifikat UNIcert® III oder IV,
    • TOEFL® Internet-Based Test (iBT) oder TOEFL iBT Home Edition mit mindestens 95 Punkten,
    • Cambridge English C1 Advanced (CAE) mit mindestens 180 Punkten,
    • IELTS „Academic“ oder IELTS Online mit mindestens 7 Punkten in jedem Bereich,
    • Nachweis über den Abschluss eines Studienganges einer anerkannten Hochschule mit der ausschließlichen Lehrsprache Englisch. Geeignete Zertifikate oder Zeugnisse zum Nachweis eines englischsprachigen Studiengangs sind das Abschlusszeugnis, ein Transkript of Records, ein Diploma Supplement, Satzungen über den Zugang sowie das Studium oder vergleichbare Nachweise. Liegt der Abschluss des Studiengangs noch nicht vor und dient dieser Abschluss auch zum Nachweis der allgemeinen Zugangsvoraussetzung nach § 3 Abs. 1, kann der Nachweis unter den Bedingungen des § 7 Abs. 4 spätestens bei der endgültigen Immatrikulation geführt werden (vorläufige Zulassung),
    • Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, die in einem englischsprachigen Bildungsgang in einem Land mit Amtssprache Englisch erworben wurden,
    • Pearson Test of English - PTE Academic oder PTE Academic Online mit mindestens 76 Punkten,
    • Cambridge English C2 Proficiency (CPE)

     

    Hinweis: Zu Bewerbungsschluss müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen. (inklusive Sprachnachweise!)

     

    Deutschkenntnisse

    Bei Bewerber*innen, die nicht Deutsche* sind, gelten als Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen, die der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH II) entsprechen:

    • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an einer deutschsprachigen Hochschule oder an einem deutschen Studienkolleg mit gültiger Registrierung bei der HRK, Stufe DSH-2 oder DSH-3
    • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz, Zweite Stufe (DSD II) mit dem Niveau C1 in allen 4 Teilprüfungen
    • eine der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) gleichwertige Feststellungsprüfung
    • Zeugnis über das bestandene Goethe-Zertifikat C2: "Großes deutsches Sprachdiplom" (GDS)
    • Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule mit mindestens "gut" bestanden
    • Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit mindestens der Niveaustufe 4 in allen 4 Teilprüfungen
    • Nachweis über den Abschluss eines deutschsprachigen Studiengangs an einer deutschsprachigen Hochschule
    • ausländische Zeugnisse die gemäß Ziffer 3 der Vereinbarung „Zugang von ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse“ ausgewiesen sind
    • Schulabschluss, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht, mit Nachweis der zur Aufnahme eines Studiums erforderlichen Sprachkenntnisse Deutsch
    • Über die Anerkennung weiterer Nachweise von Sprachkompetenzen (z.B. ein erfolgreich an einer anerkannten ausländischen Hochschule abgeschlossenes Germanistikstudium oder Deutsch als Hauptfach im Studium im Ausland, ÖSD- oder UNIcert®-Zertifikate) entscheidet die bzw. der Vorsitzende der Prüfungskommission, welche an der Universität Potsdam für die DSH Prüfung zuständig ist. Hierzu ist ein entsprechender Antrag notwendig. Die Entscheidung erfolgt anhand einer Überprüfung Ihrer Nachweise und eines persönlichen Gespräches. Wenden Sie sich  für die Beantragung einer Bestätigung Ihrer Deutschkenntnisse für ein Studium bitte rechtzeitig an Frau Ines Behnke. Sie arbeitet im Zentrum für Sprachen und Schlüsselkompetenzen der Universität Potsdam (Zessko)

     

    *Als deutsche:r Staatsbürger:in reichen Sie hier bitte ein Ausweisdokument ein

    .

Dokumente (akzeptierte Formate: pdf, doc, jpg und rtf):

Scannen Sie bitte die Originale der einzureichenden Dokumente ein. Sie müssen sie im Falle Ihrer Zulassung noch einmal zur Immatrikulation vorlegen. Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente in Deutscher und Englischer Sprache berücksichtigt werden können. Alle anderen Dokumente müssen amtlich beglaubigt übersetzt werden.

Obligatorisch:

  • Zeugnisse und Transkripte
    Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Transkripte und Zeugnisse über einen ersten Studienabschluss in einem für den MAIB wesentlichen Fach eingereicht werden
  • Nachweis ausreichender Englischkenntnisse
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse

Empfohlen (siehe Aufnahmekriterien):

  • Nachweis über Auslandserfahrungen im Studium
    Hier können Sie Studienleistungen nachweisen, welche Sie im Ausland erbracht haben. „Ausland“ ist dabei definiert als ein anderes Land als das Heimatland und in dem die Hochschulreife erworben wurde
  • Nachweise über relevante Berufs- bzw. Praxistätigkeiten
    Bitte achten Sie darauf, dass Berufs- und Praxiserfahrungen nicht gleichzusetzen sind mit Erfahrungen im Rahmen des Auslandsstudiums. Diese Trennung muss aus den Dokumenten deutlich hervorgehen. Achten Sie bitte darauf, dass bei Teilzeittätigkeiten der genaue Arbeitsumfang ersichtlich wird! Anerkannt werden nur vom Praktikumsgeber ausgestellte Nachweise über bereits geleistete Tätigkeiten. Verträge und Zusagen können nicht berücksichtigt werden.

Nachweise über Studienabschlüsse, die erst im Sommersemester vor der Zulassung zum MAIB erreicht werden, können im Rahmen der Immatrikulation bei den Immatrikulationsbüros eingereicht werden. Bei einer vorläufigen Immatrikulation müssen diese Nachweise bis spätestens zum Ende des ersten MAIB-Semesters vorliegen. Ansonsten können nur Unterlagen berücksichtigt werden, die fristgerecht über das Bewerbungsportal eingereicht wurden. Später nachgereichte Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. Dies gilt insebsondere auch für Sprachnachweise jeglicher Art.

Wichtiger Hinweis: Studierende, die noch kein Bachelor-Zeugnis vorlegen können, dürfen sich nur dann bewerben, wenn ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht mehr als 40 ECTS-Punkte bis zum Bachelor-Abschluss fehlen! In diesem Fall muss Ihre Hochschule die aktuelle Durchschnittsnote berechnen, damit wir Ihren Rangplatz bestimmen können.

Die Bewerbungsphase beginnt jedes Jahr jeweils am 1. Dezember und endet am 1. März um 23:59h des darauffolgenden Jahres. 

Einen NC im engeren Sinn gibt es nicht. Erfahrungsgemäß bewerben sich auf die jährlich ca. 45 zur Verfügung stehenden Plätze etwa 400 Bewerber/innen. Die bisherigen akademischen Leistungen spielen bei der Auswahl durch die Zulassungskommission eine zentrale Rolle, sind jedoch nicht der einzige Faktor. Die Aufnahme richtet sich nach folgenden Kriterien mit der entsprechenden Gewichtung:

  • Note des vorherigen Abschluss: 64 %
  • Relevante Praxiserfahrung: 21 %
  • Relevante Studiumserfahrungen im Ausland: 15 %

 

In den letzten Jahren sind Bewerber/innen mit einer Durchschnitts- oder Abschlussnote 1,9 allerdings nicht mehr zum Zuge gekommen.

Immatrikulation

Ja, die Immatrikulation an allen drei Universitäten ist obligatorisch. Nach erfolgreicher Bewerbung über die Universität Potsdam erhalten Sie einen Zulassungsbescheid und ein separates Schreiben, in dem Ihnen mitgeteilt wird, welche Ihre "Haupthochschule" ist (FU, HU oder UP). An dieser immatrikulieren Sie sich ganz normal. An den beiden anderen Universitäten müssen Sie sich dann als so genannter "Mehrfachimmatrikulierter" einschreiben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Ihre Immatrikulation in drei Schritten abläuft:

1. Sie erhalten den Zulassungsbescheid und ein separates Schreiben, in dem Ihnen mitgeteilt wird, welche Universität Ihre Haupthochschule ist.

2. Sie schreiben sich an Ihrer Haupthochschule ein

3. Sie schreiben sich an den beiden anderen Hochschulen als Mehrfachimmatrikulierte/r ein

HU: https://www.hu-berlin.de/de/studium/bewerbung/imma/mehrfachimmatrikulation/einschreibung?set_language=de

FU: https://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/immatrikulation/zulassungsbeschraenkte/index.html

UP: https://www.uni-potsdam.de/de/studium/zugang/immatrikulation-master/masterstudiengaenge-ausser-lehramtsbezogen

Der Antrag auf Immatrikulation muss fristgerecht (!), in ausgedruckter Form an die jeweils zuständigen Poststellen der Universitäten gesandt werden.
 

FU:
Freie Universität Berlin
Studierendenverwaltung
Iltisstr. 1
14195 Berlin

HU:

Humboldt-Universität zu Berlin
Studierenden-Service-Center (Lichthof West)
Unter den Linden 6
10117 Berlin

UP:

Universität Potsdam
Dezernat für Studienangelegenheiten
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam

Sie erhalten eine Eingangsbestätigung Ihrer Unterlagen per Mail. Die Bearbeitung nimmt in der Regel 3-4 Wochen in Anspruch.

Der Semesterbeitrag muss fristgerecht auf das Konto der jeweiligen überwiesen werden. In der Regel zahlen Sie den Semesterbeitrag an der Hochschule, an der Sie primär immatrikuliert sind (Haupteinschreibung, siehe Information oben). Detaillierte Informationen hierzu sowie die Zahlungsaufforderung erhalten Sie im Rahmen des weiteren Immatrikulationsverfahrens. Es ist wichtig, dass Sie die Gebühren rechtzeitig bezahlen, da sonst Mahngebühren anfallen können oder Sie im schlimmsten Fall nicht immatrikuliert werden. Über die Fristen werden Sie rechtzeitig zusammen mit der Zahlungsaufforderung und den Zahlungsinformationen von der jeweiligen Hochschule informiert.

Für das MAIB-Studium selbst werden keine Studiengebühren erhoben. Es gibt jedoch Semestergebühren, die zweimal im Jahr zu entrichten sind. Darin enthalten sind im Wesentlichen die Kosten für ein vergünstigtes Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr auf dem Schienennetz Berlin-Potsdam (Tarifzone ABC), das jeweils für 6 Monate gültig ist. Der Rest deckt Verwaltungsgebühren und andere Ausgaben. Die Gebühren werden jedes Jahr leicht angepasst, einen genauen Überblick erhalten Sie auf den verlinkten Webseiten der Hochschulen. Die folgenden Beträge können Ihnen jedoch eine gewisse Orientierung geben.

Reguläre Semestergebühren im Sommersemester 2022:

Der Immatrikulationsantrag ist in der Regel so aufgebaut, dass möglichst alle Bewerber durch ein einzelnes Formular erfasst werden können. Daher werden Sie mitunter auch aufgefordert, Angaben zu machen, die für Sie möglicherweise nicht relevant sind. Bitte lassen Sie die entsprechenden Felder frei, füllen Sie aber alle anderen Felder möglichst vollständig und gewissenhaft aus. Anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen können relevante Informationen im Laufe der Bearbeitung von den Verwaltungsmitarbeitern im Zweifelsfall für Sie ergänzt werden.

Nein. Natürlich müssen Sie den Semesterbeitrag nur an der Universität zahlen, an der Sie hauptimmatrikuliert sind.

Die Universität Potsdam erhebt zusätzlich eine geringe Gebühr für Mehrfachimmatrikulationen.

Der Antrag auf Immatrikulation muss grundsätzlich fristgerecht und vollständig eingereicht werden. Zusätzliche Unterlagen können innerhalb einer Woche bei der Freien Universität Berlin eingereicht werden. Ihr Bachelorzeugnis und Ihre Exmatrikulationsbescheinigung können Sie im Bewerbungsbüro nachreichen (siehe Kontakt). In diesem Fall werden Sie nur vorläufig immatrikuliert und müssen die fehlenden Unterlagen bis spätestens 31. Oktober nachreichen.

Studium und Studienverwaltung

Ja, Sie müssen sich jedes Semester erneut an allen drei Universitäten rückmelden, unabhängig davon, wo Sie hauptimmatrikuliert sind. Sie bekommen von allen dreien Universitäten postalisch oder per Mail eine Erinnerung und dann muss das Geld fristgerecht auf das Konto der Universität überwiesen werden.

FU: https://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/termine/index.html

HU: https://www.hu-berlin.de/de/studium/bewerbung/imma/rueckmeld

UP: https://www.uni-potsdam.de/studium/termine/semestertermine.html

Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie sich für das neue Semester zurückmelden, können Sie einen Antrag auf ein Urlaubssemester stellen. Dies ist grundsätzlich noch bis sechs Wochen nach Vorlesungsbeginn möglich, danach nicht mehr.

In der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) sind die Ziele, Inhalte, Anforderungen und der Aufbau des Studiums festgehalten. Wenn Sie wichtige Fragen zum Studium haben, lohnt es sich also immer in die Studien- und Prüfungsordnung zu schauen. Die Studienordnung regelt den allgemeinen Aufbau und Verlauf Ihres Studiums und enthält wichtige Hinweise zu den Lehrformen des Studiums (Seminare, Vorlesungen, Module etc). In der Prüfungsordnung ist genau geregelt welche Anforderungen und Verfahren für die abzulegenden Prüfungsleistungen gelten. Am Ende der SPO finden Sie im Übrigen einen empfohlenen Studienverlaufsplan.

Sie finden die SPO auf der MAIB Homepage unter Downloads.

FU/ HU – Campuscard:

Die Campuscard vereinigt den Studierendenausweis mit der Mensakarte, dem VBB Ticket und dem Bibliotheksausweis auf einer Karte.

  • Ausleihe an den Bibliotheken mit der Campuscard
  • Nutzung der Garderobenschränke
  • Aufladen von Guthaben und Bezahlung an den Mensakassen
  • Bezahlung der Bibliotheksgebühren (bar oder mit EC-Karte) an den Kassenautomaten
  • Verwendung von Druckern und Kopieren
  • Nutzung des VBB Tickets auch ohne Personalausweis, wenn die Fotooption gewählt wurde

UP – PUCK:

Die PUCK vereinigt den Studierendenausweis mit der Mensakarte, dem VBB Ticket und dem Bibliotheksausweis auf einer Karte.

  • Ausleihe an den Bibliotheken mit der PUCK
  • Aufladen von Guthaben und Bezahlung an den Mensakassen
  • Verwendung von Druckern und Kopieren
  • Bezahlen der Nutzung der Wäscheräume im Wohnheim
  • Nutzung des VBB Tickets

Die SV (Studierendenvertretung, siehe unten) organisiert die Vernetzung der Studierenden untereinander. Es gibt einen MAIB-Stammtisch und verschiedene Email-Verteilerlisten zur aktiven Vernetzung.

In Deutschland haben Sie die Möglichkeit sich für die Zeit Ihres Studiums auf ein Stipendium zu bewerben. Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Angebote von politischen Stiftungen, sozialen Vereinen und Verbänden. Jede/r sollte sich individuell über ihre/seine Möglichkeiten informieren, ein Stipendium zu bekommen.

Unter folgendem Link sind einige Stipendienmöglichkeiten aufgelistet, die Sie nutzen können (die Liste erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit):

http://www.polsoz.fu-berlin.de/polwiss/studium/frankreich/stud_fu_hec/finanzierung/Liste_Stipendienm__glichkeiten.pdf

https://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/

Für Referenzschreiben wenden Sie sich bitte an Dozierende Ihres Vertrauens, idealerweise solche, bei denen Sie bereits Leistungen erbracht haben.

Bei Problemen im Studium gibt es für Sie an jeder Universität eine entsprechende Beratung, die Ihnen gerne weiter hilft und Sie ggf. an die richtigen Ansprechpartner weiter verweisen kann. Die Sprechzeiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Websiten.


Freie Universität:
Telefon: +49 30 838 70000
E-Mail: info-service@fu-berlin.de
Website: https://www.fu-berlin.de/studium/beratung/ssc/bereiche/allgemeine-studienberatung.html


Humboldt-Universität:
Telefon: (030) 2093-70270
E-Mail: Kontaktformular auf der Website
Website: https://www.hu-berlin.de/de/studium/beratung/asb/wir1_html


Universität Potsdam:
Telefon: +49 331 977-1715
E-Mail: studienberatung@uni-potsdam.de
Website: https://www.uni-potsdam.de/de/studium/beratung/zsb


Bei Problemen, die im direkten Zusammenhang mit dem MAIB stehen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle: masterib@zedat.fu-berlin.de

Von studentischer Seite bietet außerdem auchh immer die Fachschaftsinitiative FSI*OSI ihre Hilfe an: http://fsiosi.blogsport.de/

Wenn Sie hochschulpolitisch aktiv werden wollen, dann können Sie sich als Kandidat/in für die Studierendenvertretung des MAIB aufstellen lassen. Die Wahl findet in der Einführungswoche statt.

Die Studierendenvertretung des MAIB vertritt die Studierendenschaft in den studiengangsspezifischen Gremien der drei beteiligten Universitäten, indem sie stimmberechtigte Mitglieder entsendet.

Die Studierendenvertretung setzt sich aus eine/r Vertreter/in pro Universität sowie Stellvertreter/innen zusammen. Die Studierendenvertretung ist Ansprechpartner/in für Studierende und Studieninteressierte des MAIB für Fragen aus Studierendenperspektive. Bei einer erfolgreichen Kandidatur müssen Sie von den zuständigen Fachschaftsräten bestätigt werden.

Kurse und Seminare

Leistungspunkte (LP) messen nicht allein Ihre Anwesenheitszeit in den Lehrveranstaltungen, sondern auch Ihren gesamten Arbeitsaufwand, der zum Abschluss des Moduls nötig ist. Leistungspunkte werden deshalb nicht für den Arbeitsaufwand als solchen vergeben, sondern grundsätzlich nur, wenn Sie regelmäßig und aktiv an den in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehenen Lehrveranstaltungen teilnehmen und die jeweilige Modulprüfung bestehen.

Die Begriffe „Leistungspunkte“ und „ECTS“ sind im MAIB gleichbedeutend. Einen Leistungspunkt (LP/ECTS) bekommen Sie für 30 Arbeitsstunden.

Am Anfang jedes Semesters müssen Sie sich über Campus Management (i.d.R. WiSe 01.10 – 01.11/ bzw. Puls (UP) (i.d.R. WiSe 01.10 – 10.11/ SoSe 01.04 – 10.05) und Agnes (HU) (Fristen erfahren Sie in der jeweiligen Veranstaltungsübersicht) für die Kurse des MAIB anmelden. Eine wichtige Voraussetzung für die Anmeldung ist, dass Sie an allen drei Universitäten immatrikuliert sind. Sie können sich im Vorlesungsverzeichnis des MAIB (ein Beispiel eines vergangenen Semesters finden Sie hier: https://www.fu-berlin.de/vv/de/modul?id=80067&sm=458207) die Kurse anschauen, für die Sie sich interessieren. Am OSI besteht die Möglichkeit, sich zunächst in viele Kurse einzuschreiben, um in die Kurse „hineinzuschnuppern“. Für jeden Kurs, der nicht an der FU stattfindet, müssen Sie sich „doppelt“ einbuchen, das heißt, Sie müssen beispielsweise einen Kurs an der Universität Potsdam sowohl über Campus Management als auch über Puls buchen.  

Darüber hinaus ist die Anmeldung auf den e-Learning Plattformen (Blackboard, Moodle) der Universitäten wichtig, um Zugang zu relevanten Informationen und Unterlagen zu bekommen (Kurspläne, Reader etc.). Hierfür gelten die von der jeweiligen Universität bzw. dem/der Dozenten/Dozentin festgelegten Verfahren und Fristen.

Grundsätzlich stellt die Abmeldung von einem Kurs kein Problem dar. Wenn Sie sich nach der Anmeldefrist doch gegen einen Kurs entscheiden, können Sie das über Campus Management/Puls/Agnes tun. Bitten Sie den Dozierenden/ die Dozierende darum, eine Mail zu schreiben, in der die Abmeldung bestätigt wird. Dabei setzen Sie bitte das MAIB Büro und das Studienbüro in cc (Studienbuero@PolSoz.FU-Berlin.de).

Alle Lehrveranstaltungen finden im Rahmen von sogenannten Modulen statt.
Ein Modul ist ein thematischer Block, der aus mehreren Lehrveranstaltungen besteht
Um ein Modul zu absolvieren müssen in der Regel zwei Lehrveranstaltungen belegt werden. In einer dieser beiden Lehrverantsaltungen müssen Sie Ihre Leistungen dann im Rahmen einer gängigen Prüfungsform (Klausur, Hausarbeit, Referatsausarbeitung etc.) nachweisen um das Modul erfolreich abzuschließen.

Innerhalb der Module gibt es verschiedene Arten von Veranstaltungen, die belegt werden können:

Vorlesungen (V)
Vorlesungen geben einen Überblick über die einschlägigen Theorien und empirischen Erscheinungsformen in den Kernbereichen des Studiums.

Kernseminare (K-HS)

In jedem Pflicht und Wahlpflichtmodul muss mindestens ein sogenanntes Kernseminar besucht werden. Diese decken essenzielle Bereiche des jeweiligen Untersuchungsgegenstandes ab und werden entsprechend gekennzeichnet.

Hauptseminare (HS)

Hauptseminare dienen der vertiefenden Erarbeitung von Zusammenhängen anhand von systematischen Fallstudien oder der Ausbildung von regionen-, theorie- oder methodenbezogener Kompetenz.

Projektkurse (PK)

Projektkurse werden in der Regel über zwei Studiensemester angeboten und dienen der individuellen inhaltlichen Schwerpunktbildung.

Kolloquien (K)
Kolloquien dienen der Vorbereitung oder Begleitung der Masterarbeit.

Die verschiedenen Veranstaltungen werden mit verschiedenen Prüfungsformen validiert. Einzelheiten finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung (auf der MAIB Homepage unter Downloads).

Die Besonderheit des MAIB ist, dass Sie an allen drei Universitäten ein breitgefächertes Kursangebot nutzen können. Doch Sie können selbst entscheiden, an welcher Universität Sie wie viele Kurse machen möchten. Dafür gibt es keine strengen Vorgaben.

Die Anmeldefristen sind aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands für die Universitätsverwaltung sehr wichtig. Wenn der Fall besteht, dass Sie die Frist verpasst haben und dennoch am Kurs teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die Dozentin/ an den Dozenten. Einen Anspruch auf den Kurs haben Sie jedoch nicht, die Entscheidung obliegt in diesem Fall der Dozentin/ dem Dozenten. Letztere müssen uns dann eine Mail schreiben, mit Ihnen, dem MAIB Büro und dem Studienbüro (Studienbuero@PolSoz.FU-Berlin.de) in cc, in der bestätigt wird, dass angesichts der in der MAIB SPO geltenden Regelungen zur aktiven und regelmäßigen Teilnahme eine Kursteilnahme noch sinnvoll möglich ist. Bitte schicken Sie in dieser Mail auch die Matrikelnummer mit.

Um am Ende des Semesters einen Teilnahme- oder Leistungsschein zu erhalten, muss in den Veranstaltungen die „aktive und regelmäßige“ Teilnahme nachgewiesen werden. Die „aktive Teilnahme“ wird in der Regel mit einem Referat, Protokoll oder ähnlichen Leistungen erbracht. Für die „regelmäßige Teilnahme“ gilt die Regelung, dass Studierende in 85% der Sitzungen anwesend sein müssen.

Prüfungen und Noten

Ihr direkter Ansprechpartner ist das Prüfungsbüro des MAIB (Geschäftsstelle FU). Es nimmt Ihre Anliegen per Mail oder per Post entgegen und leitet diese dann an den zuständigen Prüfungsausschuss Ihrer Hauptuniversität (die Universität an der sie hauptimmatrikuliert sind) weiter. Die finale Entscheidung über Ihre Anfrage wird vom Prüfungsausschuss getroffen. Das Prüfungsbüro ist nur eine vermittelnde Instanz.

Um in einem Seminar einen Leistungsschein zu erhalten gibt es verschiedene Arten von Prüfungsleistungen:.

1. Klausur
2. Hausarbeit im Kernseminar (ca. 6.000 Wörter)
3. Hausarbeit im Hauptseminar (ca. 6.000 Wörter)
4. Hausarbeit im Projektkurs (ca. 10.000 Wörter)
5. Essay oder Policy Paper im Hauptseminar (ca. 3.000 Wörter, Ersatzleistung Vertiefungsmodul)
6. Referat (ca. 15 Minuten) mit schriftlicher Ausarbeitung (ca. 3.000 Wörter)
7. Sonstige Leistung (z.B. Thesenpapier)

Wenn Sie zum Prüfungstermin nicht erscheinen können ist eine ärztliche Bescheinigung als Bestätigung Ihrer Krankheit erforderlich. Hier gilt: Die Bescheinigung muss spätestens drei Arbeitstage nach dem Prüfungstermin in der Geschäftsstelle des MAIB eingegangen sein.

Gute Besserung!

Wenn Sie eine Prüfung (z.B. Klausur, Hausarbeit, Essay) nicht bestanden haben, können Sie diese grundsätzlich einmal wiederholen. Die Wiederholung der Prüfung sollte spätestens am Beginn des folgenden Semesters erfolgen. Auf begründeten Antrag kann der Prüfungsausschuss eine zweite Wiederholung von Prüfungsleistungen genehmigen.

Sie können die Möglichkeit einer Notenverbesserung in Anspruch nehmen. Eine benotete Prüfungsleistung, die innerhalb der Regelstudienzeit erbracht wurde, kann zur Verbesserung der Note einmal wiederholt werden. Dabei müssen Sie eine Veranstaltung gleichen Typs besuchen und eine neue Modulprüfung erbringen. Den Antrag auf Wiederholung der Leistung müssen Sie schriftlich an den Prüfungsausschuss richten.

Bescheinigungen/Transkripte

Ein Transkript (Englisch: Transcript of Records) ist ein aktueller Leistungsnachweis der Hochschule. Das Transkript enthält:

1. Alle bereits erbrachten Prüfungsleistungen
2. Auflistung Ihrer bereits besuchten Kurse (Titel und Zeitraum der Belegung)
3. Erreichte ECTS
4. Alle bereits erlangten Prüfungsnoten

Folgende Bescheinigungen stellt Ihnen die MAIB Geschäftsstelle auf Anfrage per E-Mail aus. (Bearbeitungszeit bitte vorher einplanen)

  • Bescheinigung der Immatrikulation (nur wenn zwingend gefordert, dass von allen drei Universitäten eine Bescheinigung vorliegt, sonst kann diese auch durch die Immatrikulationsbescheinigung an der Hauptuniversität nachgewiesen werden)
  • Bescheinigung über Verlängerung des Studiums
  • Bescheinigung über voraussichtlichen Abschluss

Folgende Bescheinigungen stellt Ihnen das Prüfungsbüro des MAIB auf Anfrage per E-Mail aus. (Bearbeitungszeit bitte vorher einplanen)

  • Bescheinigung über Abschluss des Masterstudiums (erhalten Sie auch unaufgefordert, sobald alle Noten vorliegen, aber das Zeugnis noch nicht vorliegt)
  • Englischsprachiges Transkript

Folgende Bescheinigungen stellt Ihnen die Praktikumsstelle des MAIB auf Anfrage per E-Mail aus. (Bearbeitungszeit bitte vorher einplanen)

  • Bestätigung des Pflichtpraktikums
  • Bestätigung über die Ableistung des Praktikums

Ihr Transkript in deutscher Sprache können Sie sich selbst in Campus Management erstellen lassen. Sollten Sie ein englischsprachiges Transkript benötigen oder sollten in Ihrem durch Campus Management erstellen Transkript nicht alle Kurse, die Sie belegt haben, inkludiert sein, schreiben Sie dazu bitte eine formlose E-Mail an das Prüfungsbüro des MAIB ma-int-bez@polsoz.fu-berlin.de.

Praktikum

Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das verpflichtende Praktikum im MAIB ist die Praktikumsstelle des MAIB in Potsdam. Wir verweisen daher an dieser Stelle auf das umfangreiche FAQ der Praktikumsstelle in Potsdam.

Austauschprogramme und Ausland

Ein Auslandsaufenthalt wird allen Studierenden dringend empflohlen, ist jedoch nicht verpflichtend. Der MAIB verfügt über ein weitreichendes Netz von Partneruniversitäten und Austauschprogrammen mit ausgewählten Universitäten. Nähere Informationen finden Sie im Menü unter "Ausland".

Den Studierenden im MAIB stehen zahlreiche Programmplätze an ausländischen Universitäten im Rahmen von ERASMUS/ERASMUS+ und verschiedene Direktaustauschprogramme aller beteiligten Universitäten zur Verfügung.

Darüber hinaus umfasst das MAIB-interne Kooperationsnetz Austauschplätze an den folgenden Universitäten:

Über die aktuellen Fristen für Erasmus und andere Direktaustauschprogramme informieren Sie sich bitte direkt auf den  Websiten der jeweiligen Universitäten, da sich diese regelmäßig ändern können.


MAIB-intern:

  • American University SIS: Springterm: 01. September, Fallterm: 15. Januar
  • Washington University, Elliott School: 01. Dezember
  • Texas A&M University, Bush School: fall term 15. Januar
  • Hebrew University of Jerusalem: Sommersemester: 01. September, Wintersemester: 15. Januar

Über die benötigeten Unterlagen für Erasmus und die Direktaustauschprogramme informieren Sie sich bitte direkt auf den Websiten der jeweiligen Universitäten.


MAIB-intern:

1.Tabellarischer Curriculum Vitae (unterschrieben, mit Ort und Datum) in englischer Sprache. Geben Sie bitte Informationen zu Ihrer Studienfachwahl, Ihrem Studienverlauf sowie zu außeruniversitären Tätigkeiten, sozialem Engagement etc. an
2. Statement of Purpose in englischer Sprache (ca. 500 Wörter)
3. Ein Gutachten (in englischer Sprache). Die Gutachten müssen von den Gutachtern (per E-Mail an masterib@zedat.fu-berlin) direkt an die Bewerbungskommission geschickt werden. Die Gutachten müssen ebenfalls spätestens bis zum Bewerbungstermin eingegangen sein. Eine Aushändigung der Gutachten an die Bewerber/innen ist ausgeschlossen
4. Kopie des Zeugnisses über den ersten Studienabschluss (z.B. Bachelor) oder ggf. des Zwischenprüfungs- bzw. Vordiplomzeugnisses
5. offizielles aktuelles Transkript (Die Richtigkeit der Angaben über Anzahl und Benotung der Kurse wird nach abgeschlossener Auswahl überprüft. Bei falschen oder unvollständigen Angaben wird die Nominierung zurückgezogen)
6. Immatrikulationsbescheinigung
7. Passfoto
8. Passkopie 

Urlaubssemester

Vor dem Auslandsaufenthalt sollten Sie in Erwägung ziehen, dass ein Urlaubssemester zu beantragen, damit Ihre Fachsemesterzahl sich nicht unnötig erhöht, weil Sie ins Ausland gehen. (aka Sie trotzdem noch in Regelstudienzeit abschließen können, auch wenn Sie dafür mehr Hochschulsemester benötigen). Wichtig zu wissen ist dafür: an HU und FU dürfen Sie auch im Urlaubssemester noch Leistungen ablegen, an der UP ist dies ausgeschlossen. Sollten Sie sich für ein Urlaubssemester entscheiden, müssen Sie dies an allen drei Universitäten beantragen. Informationen dazu finden Sie hier:

FU: https://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/rueckmeldung/urlaubssemester/index.html

HU: https://www.hu-berlin.de/de/studium/bewerbung/imma/beurlaubung/beurlaub

UP: https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/studienorganisation/beurlaubung


Learning Agreement:

Weiterhin müssen Sie sich um die Anfertigung eines „Learning agreements“ kümmern. Für ERASMUS nutzen Sie ein Online-Formular, welches Sie unter den folgenden Links abrufen können: 

FU: https://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_ausland/erasmus/formulare/index.html

HU: https://www.international.hu-berlin.de/de/studierende/ins-ausland/erasmus-europaweit/am-ende-des-austauschs/anlage-i-learning-agreement.pdf/view

UP: https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/international/docs/AAA/Erasmus_/OLA_Student-Guidelines_2021-11-29.pdf

Für den Direktaustausch und die MAIB-internen Kooperationen nutzen Sie bitte dieses Formular. Stimmen Sie bitte rechtzeitig vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes die Kurse, die Sie belegen wollen, mit dem zuständigen Prüfungsausschuss ab. Das sollten Sie ebenfalls tun, falls sich während des Aufenthalts notwendige Änderungen ergeben. Nähere Informationen auch hier.

Neben diesen universitätsspezifischen Erledigungen denken Sie bitte daran, sich falls notwendig, auch rechtzeitig um Visa und notwendige medizinische Untersuchungen/Impfungen zu kümmern. Sofern an die Austauschplätze nicht bereits ein Stipendium geknüpft ist, sollten Sie sich darum auch rechtzeitig kümmern und selbstständig über geeignete Stipendien informieren (e.g. Stipendien Ihrer Studienstiftung, DAAD, Fulbright etc.)

Wenn Sie aus dem Ausland wiederkommen, ist es für eine schnelle Aufnahme aller belegten Kurse in Campus Management wichtig, dass Sie an die Prüfungsausschüsse Ihr Transcript of Records der Partneruniversität schicken und und die Anrechnung mit dem Learning Agreement bzw. dem Anerkennungsformular des MAIB durchführen lassen, mehr Informationen dazu auch hier.

Anerkennung und Anrechnung

Ja die Anerkennung von Leistungen aus einem vorherigen Masterstudium ist möglich. Dafür nutzen Sie bitte dieses Formular und senden es zusammen mit einem Transkript of Records, aus dem Ihre Leistungen hervorgehen, vollständig ausgefüllt an den Prüfungsausschüss. Leistungen die innerhalb eines Bachelorstudiums erworben wurden, können wir Ihnen leider nicht anerkennen.

Ja, absolvierte Sprachkurse können wir Ihnen anerkennen im Überfachlichen Bereich. Bitte senden Sie entsprechende Nachweise, aus denen auch die SWS Anzahl und die Kursdauer sowie die erlangten credit points hervorgehen an ma-int-bez@polsoz.fu-berlin.de

Masterarbeit

Sie können sich für die Masterarbeit anmelden, wenn sie im MAIB immatrikuliert sind und mindestens 75 LP erbracht haben. Sie melden die Masterarbeit mit Hilfe dieses Formulars per Email bis 23.59 Uhr des jeweiligen Anmeldetermins im Prüfungsbüro des MAIB (ma-int-bez@polsoz.fu-berlin.de ), an. Unterlagen, die nach der Frist eingehen werden nicht berücksichtigt. Bitte nennen Sie im Anmeldeformular jeweils eine*n Dozent*in, den*die Sie als Erst- bzw. Zweitgutachter*in vorschlagen. Der*die Dozierende muss sein* ihr Einverständnis per (digitaler) Unterschrift oder per E-Mail an die gleiche E-Mail-
Adresse dokumentieren.

Ihre Anmeldung muss zudem einen mit Ihrem*r Erstgutachter*in abgesprochenen Themenvorschlag für Ihre Masterarbeit beinhalten. Es ist dabei Ihre Aufgabe, entsprechend frühzeitig einenTermin mit ihrem*Erstbetreuer*in zu vereinbaren und sich mit ihm*ihr auf einen Themenvorschlag im Themenbereich der Internationalen Beziehungen zu einigen. Nur vollständig ausgefüllte Unterlagen inklusive Themenvorschlag und Unterschriften der Gutachter*innen und des*der Antragstellenden werden vom Prüfungsbüro des MAIB angenommen

Es gelten folgende Anmeldedaten für die Masterarbeit:

  • 1. Februar
  • 1. April
  • 1. Juli
  • 1. Oktober
  • 1. Dezember
  •  2. Januar (NUR FÜR DOPPELMASTER dt.-rus.)

Die Arbeit muss spätestens am Abgabetag bis 23.59 Uhr als PDF an die Geschäftsstelle sowie das Prüfungsbüro eingereicht werden (masterib@polsoz.fu-berlin.de und ma-int-bez@polsoz.fu-berlin.de). Die Einreichung der Arbeit erfolgt ausschließlich digital!

Ja, eine Immatrikulation ist für die Anmeldung der Masterarbeit notwendig.

Prüfungsberechtigt sind Prüfer*innen, die mindestens promoviert sind. Eine* der Prüfer*innen muss eine Professur innehaben oder habilitiert sein. Eine*r der Prüfer*innen muss aus dem Gutachterpool des MAIB stammen. Der*die zweite Prüfer*in kann auch von außerhalb der beteiligten Universitäten kommen.

Nein, Sie müssen Ihre Masterarbeit nicht verteidigen.

Ja, gescannte Unterschriften, digitale Unterschriften oder eine E-Mail der beiden Gutachter/innen sind für die Anmeldung ausreichend. Das Original muss der Geschäftsstelle jedoch nachgereicht werden.

Ja die Anerkennung einer bereits verfassten Masterarbeit ist grundsätzlich möglich, wenn sich die Prüfungsbedingungen und die Aufgabenstellung der vorgelegten Leistung bezüglich der Qualität, des Niveaus, der Lernergebnisse, des Umfangs und des Profils nicht wesentlich von den Prüfungsbedingungen und der Aufgabenstellung einer im Masterstudiengang MAIB zu erbringenden Masterarbeit unterscheiden.

Wenn Sie wegen einer akuten vorübergehenden Erkrankung an der fristgerechten Bearbeitung Ihrer Masterarbeit gehindert sind, so kann der Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum der nachgewiesenen Prüfungsunfähigkeit verlängern. Der Grund für die Prüfungsunfähigkeit ist durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Ein ärztliches Attest ist eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum Sie prüfungsunfähig sind. Hierzu genügt keine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Vielmehr muss der Inhalt des ärztlichen Attestes die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung/Symptome und die Angabe der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in der Prüfung sein. Über die Prüfungsunfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.

Den Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit müssen Sie gemeinsam mit dem ärztlichen Attest bitte digital per E-Mail an das Prüfungsbüro (ma-int-bez@polsoz.fu-berlin.de) senden. Sie werden per E-Mail über den neuen Abgabetermin für Ihre Masterarbeit informiert.

Der Titel kann nur einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit geändert werden.

Urlaubssemester

An der FU dürfen Sie sich nicht für mehr als zwei aufeinanderfolgende Semester beurlauben lassen. Insgesamt dürfen Sie nicht länger als die Hälfte der Regelstudienzeit beurlaubt sein (außer in begründeten Ausnahmefällen). An der HU gilt ein Maximum von zwei aufeinanderfolgenden Semester, auch hier sind Ausnahmen möglich. An der UP können Sie sich maximal für zwei aufeinanderfolgende Semester und insgesamt für maximal vier Semester beurlauben lassen. Ausnahmen gelten hier für Mutterschutz, Elternzeit und die Ableistung einer Dienstpflicht.

Eine Beurlaubung im ersten Fachsemester ist nicht möglich. An der HU gilt dies zusätzlich auch für das zweite Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studiengängen und an der UP ist eine Beurlaubung auch während eines Teilzeitstudiums nicht möglich.

An der FU können während eines Urlaubssemesters Lehrveranstaltungen besucht und auch Prüfungsleistungen abgelegt werden. An der HU besteht grundsätzlich kein Recht auf den Besuch von Lehrveranstaltungen während eines Urlaubssemesters. Ausnahmen gelten für Mutterschutz und Elternzeit, sofern die Lehrveranstaltungen insgesamt den Umfang von sechs Semesterwochenstunden nicht übersteigen. An der UP besteht keine Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen.

An der FU sind die Semestergebühren weiterhin fällig. Das Semesterticket ist dann während der Zeit des Urlaubssemesters nutzbar, allerdings kann nach erfolgter Beurlaubung beim Semesterticketbüro eine Rückerstattung beantragt werden. An der UP und an der HU richten sich die Semestergebühren nach dem Grund der Beurlaubung. Eine Befreiung von den Studierendenwerksbeiträgen und vom Semesterticket ist möglich.

Das Urlaubssemester beantragen Sie im Rückmeldezeitraum, spätestens jedoch bis zur sechsten Woche nach Vorlesungsbeginn (FU, HU), bzw. bis zur achten Woche nach Semesterbeginn (UP). An der Universität Potsdam müssen Sie bei einer Beantragung nach Ende des Rückmeldezeitraums jedoch eine Begründung für die Verspätung mit einreichen und 10€ an Verwaltungsgebühren bezahlen. Um die genauen Fristen einsehen zu können, nutzen Sie bitte die Webseiten der FU, HU und UP.

Grundsätzlich müssen Sie den ausgefüllten Antrag auf Beurlaubung einreichen, den Sie auf den Seiten der jeweiligen Universitäten finden. Je nach Beurlaubungsgrund müssen Sie zusätzlich noch entsprechende Nachweise (z.B. Praktikumsbescheinigung bei Beurlaubung wegen eines Praktikums) einreichen sowie bei der Universität Potsdam ggf. einen Nachweis über den Erlass der Beitragspflicht durch das Studierendenwerk. Hier geht es zu den entsprechenden Formularen der FU, HU und UP.

Studienabschluss

Sobald die MAIB Geschäftsstelle alle Leistungen sowie beide Gutachten für Ihre Masterarbeit vorliegen hat, werden Ihre Abschlussdokumente angefertigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit ca. 8 Wochen in Anspruch nimmt und Anfragen auf eine schnellere Bearbeitung nicht berücksichtigt werden können, da dies nicht maßgeblich vom Studiengang abhängt.

Nein. Sie erhalten sowohl Ihr Zeugnis (Urkunde) als auch Ihr Transkript auf Deutsch und auf Englisch.

Grundsätzlich verschicken wir die Abschlussdokumente per Einschreiben an eine von Ihnen bereitgestellte Adresse. Wenn Sie in Berlin befinden, können Sie diese auch nach Absprache persönlich in der Geschäftsstelle abholen. Eine aktuelle Adresse, an die die Dokumente gesendet werden sollen, teilen Sie der Geschäftsstelle bitte per E-Mail mit.


Exmatrikulation

Ja, da Sie an allen drei Universitäten immatrikuliert sind, müssen Sie sich dementsprechend auch an allen drei Universitäten exmatrikulieren.

Sie müssen Ihre Exmatrikulation schriftlich zum Abschluss des laufenden Semesters bei der Studierendenverwaltung beantragen. Der unterschriebene Antrag kann neben dem regulären Postweg auch per Fax oder E-Mail eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5-7 Tage. Für den Fall, dass Sie eine sofortige Ausstellung der Exmatrikulationsbescheinigung benötigen, kann diese während der Sprechzeit der Studierendenverwaltung ausgehändigt werden.

Die Anträge auf Exmatrikulation finden Sie unter den folgenden Links:

FU: https://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/formulare/antrag_exmatrikulation.pdf

HU: https://www.hu-berlin.de/de/studium/bewerbung/formulare/Exma/view

UP: https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/studium/docs/03_studium_konkret/08_formulare/studienbereich/a_exma.pdf

Soll die Exmatrikulation früher als zum Semesterende wirksam werden, so muss dies begründet werden. In diesem Fall müssen Sie Ihren Studierendenausweis bzw. die Campuscard für das betreffende Semester zusammen mit dem Antrag auf Exmatrikulation einreichen. Achtung: Eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung ist frühestens zum Datum der Antragstellung bzw. Eingangsdatum möglich. Rückwirkende Exmatrikulationen sind ausgeschlossen.

Bei einem Hochschulwechsel ist eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung nicht zwingend notwendig, wenn der Semesterbeginn der anderen Hochschule identisch ist. Die Bescheinigung wird zeitnah nach Eingang Ihres Antrags bearbeitet und ausgestellt.

Studentisches Leben an den Universitäten

Studierendenwerk

Wohnheime und Studentenhotels in Berlin werden vom Studierendenwerk verwaltet. Es gibt ungefähr 40 verschiedene Wohnheime, welche sich sowohl im Zentrum als auch in den Randgebieten Berlins befinden. Die Miete variiert. Außerdem muss eine Kaution bezahlt werden.

Die Kontaktdaten des Studierendenwerks sind:

Studierendenwerk Berlin
Kontakt Wohnheimabteilung, InfoPoint Hardenbergstraße:
Hardenbergstraße 34
10623 Berlin

oder

Studierendenwerk Berlin
Kontakt Wohnheimabteilung, InfoPoint Behrenstraße:
Behrensstraße 40/41
10117 Berlin

Für beide Adressen gelten Telefon und Email:

Tel. (030) 93939 – 70
E-Mail: info@studentenwerk-berlin.de

Studentenwerk Potsdam

Wohnheime in Potsdam, Brandenburg an der Havel und Wildau werden vom Studentenwerk Potsdam verwaltet. Es gibt insgesamt 32 Wohnheime mit 1-Raum-Apartments, WGs und Zimmern für Studierende mit Kind. Die Miete variiert und es muss eine Kaution von 300€ gezahlt werden.

Die Kontaktdaten des Studentenwerks sind:

Hauptsitz des Studentenwerks Potsdam
Babelsberger Straße 2
14473 Potsdam

Postfach 60 13 53, 14413 Potsdam

Telefon: +49 331 3706-0
E-Mail: post@studentenwerk-potsdam.de

 

https://www.studentenwerk-potsdam.de/wohnen/unsere-wohnheime/#/

 

Bürgermeister-Reuter-Stiftung

Die Bürgermeister-Reuter-Stiftung bietet in ihrem House of Nations Zimmer und Apartments, welche sowohl monatlich als auch für ein paar Tage gebucht werden können.

Tel.  030 491 022-0
Fax. 030 492 39 83
E-Mail: info@brst.de

 

Internetbörsen zur Wohnungssuche (extern)

 

Kurzfristige Unterbringung

Für alle, die noch auf der Suche nach einer Wohnung sind oder aus anderen Gründen kurzfristig eine Unterkunft brauchen, bietet das Studierendenwerk das Studentenhotel an. Dort können Zimmer monatsweise gemietet werden. Wer sich ein Zimmer teilt, zahlt weniger.

Der Semesterbeitrag beinhaltet die Kosten für ein Semesterticket. Ihr Studierendenausweis fungiert somit automatisch auch als Ticket für den ÖVPN. Sie können damit also in ganz Berlin das umfangreiche Angebot des öffentlichen Nahverkehrs nutzen, dies beinhaltet S-Bahn, U-Bahn, Tram, Busse und sogar Fähren und gilt im Tarifbereich ABC. Wenn Sie an der Universität Potsdam hauptimmatrikuliert sind, gilt es darüber hinaus auch für ganz Brandenburg. Die Mitnahme eines Fahrrades ist allen Verkehrsmitteln kostenlos möglich.

In allen drei Universitäten gibt es Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks. Um dort essen zu können, brauchen Sie Ihre Campuscard. Auf diese Karte laden Sie an den entsprechenden Automaten ein Guthaben und können dieses dann in allen Mensen und Cafeterien nutzen. 

Mensen/Cafeterien in der Nähe des OSI (FU-Campus)

  • Mensa I (Veggie Mensa), Van't-Hoff-Straße 6 14195 Berlin
  • Cafeteria OSI, Ihnestraße 21, 14195 Berlin
  • Cafeteria Wirtschaftswissenschaften, Garystr. 21,  14195 Berlin
  • Cafeteria Rechtswissenschaften, Van't-Hoff-Str. 8,  14195 Berlin


Mensen/Cafeterien in der Nähe der HU

  • Mensa HU Süd, Unter den Linden 6, 10117 Berlin
  • Coffeebar HU Säulenmensa, Unter den Linden 6, 10117 Berlin
  • Cafeteria HU Grimm-Zentrum, Geschwister-Scholl-Straße 1, 10117 Berlin

 

Mensen/Cafeterien in der Nähe des Campus Griebnitzsee (Uni Potsdam)

  • Mensa Griebnitzsee
  • Cafeteria "filmriss"

Sie können mit Ihrer Campuscard Bücher in allen Bibliotheken der FU, der HU und der UP ausleihen und deren Räumlichkeiten nutzen.

Daneben können Sie sich auch in der Staatsbibliothek Berlin einen kostenlosen Ausweis erstellen lassen. Auch diese Bibliothek bietet für Politikwissenschaften/Internationale Beziehungen ein breites Portfolio an zugänglicher Literatur an.

In allen Bibliotheken können Sie auch arbeiten. Bitte informieren Sie sich vor Ort über ggf. gültige Einschränkungen.

Fachbibliotheken für den MAIB

FU Berlin:
Sozialwissenschaftliche Bibliothek
Garystr. 55, 14195 Berlin
Tel.: (030) 838 – 55559
E-Mail: bisinfo@zedat.fu-berlin.de

HU Berlin: 
Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrum
Geschwister-Scholl-Straße 1/3, 10117 Berlin
Tel.: (0)30 / 2093-99370
E-Mail: info@ub.hu-berlin.de

Uni Potsdam: 
Bereichsbibliothek Babelsberg 
Universitätskomplex III, Gebäude 5
August-Bebel-Str. 89, 14482 Potsdam
Tel.: 0331 / 977-3311 
E-Mail: infobb@uni-potsdam.de

Sie können die Hochschulsportangebote aller Berliner Universitäten und Hochschulen nutzen. Hierbei profitieren Sie von einem äußerst vielfältigen Angebot und günstigen Konditionen. Voraussetzung ist lediglich eine gültige Campuscard (egal von welcher Universität sie ausgestellt ist). Außerdem können Sie das Sportangebot der Uni Potsdam nutzen.

Die Hochschulen haben verschiedene Anmeldeverfahren. Diese sind auf den entsprechenden Homepages abrufbar. Die Kurse können je nach Sportart schnell nach Anmeldebeginn belegt sein, Sie sollten sich daher rechtzeitig informieren. Wir möchten Sie sehr dazu