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Masterarbeit

Sie können sich für die Masterarbeit anmelden, wenn sie im MAIB immatrikuliert sind und mindestens 75 LP erbracht haben. Sie melden die Masterarbeit mit Hilfe dieses Formulars per Email bis 23.59 Uhr des jeweiligen Anmeldetermins im Prüfungsbüro des MAIB (ma-int-bez@polsoz.fu-berlin.de ), an. Unterlagen, die nach der Frist eingehen werden nicht berücksichtigt. Bitte nennen Sie im Anmeldeformular jeweils eine*n Dozent*in, den*die Sie als Erst- bzw. Zweitgutachter*in vorschlagen. Der*die Dozierende muss sein* ihr Einverständnis per (digitaler) Unterschrift oder per E-Mail an die gleiche E-Mail-
Adresse dokumentieren.

Ihre Anmeldung muss zudem einen mit Ihrem*r Erstgutachter*in abgesprochenen Themenvorschlag für Ihre Masterarbeit beinhalten. Es ist dabei Ihre Aufgabe, entsprechend frühzeitig einenTermin mit ihrem*Erstbetreuer*in zu vereinbaren und sich mit ihm*ihr auf einen Themenvorschlag im Themenbereich der Internationalen Beziehungen zu einigen. Nur vollständig ausgefüllte Unterlagen inklusive Themenvorschlag und Unterschriften der Gutachter*innen und des*der Antragstellenden werden vom Prüfungsbüro des MAIB angenommen

Es gelten folgende Anmeldedaten für die Masterarbeit:

  • 1. Februar
  • 1. April
  • 1. Juli
  • 1. Oktober
  • 1. Dezember
  •  2. Januar (NUR FÜR DOPPELMASTER dt.-rus.)

Die Arbeit muss spätestens am Abgabetag bis 23.59 Uhr als PDF an die Geschäftsstelle sowie das Prüfungsbüro eingereicht werden (masterib@polsoz.fu-berlin.de und ma-int-bez@polsoz.fu-berlin.de). Die Einreichung der Arbeit erfolgt ausschließlich digital!

Ja, eine Immatrikulation ist für die Anmeldung der Masterarbeit notwendig.

Prüfungsberechtigt sind Prüfer*innen, die mindestens promoviert sind. Eine* der Prüfer*innen muss eine Professur innehaben oder habilitiert sein. Eine*r der Prüfer*innen muss aus dem Gutachterpool des MAIB stammen. Der*die zweite Prüfer*in kann auch von außerhalb der beteiligten Universitäten kommen.

Nein, Sie müssen Ihre Masterarbeit nicht verteidigen.

Ja, gescannte Unterschriften, digitale Unterschriften oder eine E-Mail der beiden Gutachter/innen sind für die Anmeldung ausreichend. Das Original muss der Geschäftsstelle jedoch nachgereicht werden.

Ja die Anerkennung einer bereits verfassten Masterarbeit ist grundsätzlich möglich, wenn sich die Prüfungsbedingungen und die Aufgabenstellung der vorgelegten Leistung bezüglich der Qualität, des Niveaus, der Lernergebnisse, des Umfangs und des Profils nicht wesentlich von den Prüfungsbedingungen und der Aufgabenstellung einer im Masterstudiengang MAIB zu erbringenden Masterarbeit unterscheiden.

Wenn Sie wegen einer akuten vorübergehenden Erkrankung an der fristgerechten Bearbeitung Ihrer Masterarbeit gehindert sind, so kann der Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum der nachgewiesenen Prüfungsunfähigkeit verlängern. Der Grund für die Prüfungsunfähigkeit ist durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Ein ärztliches Attest ist eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum Sie prüfungsunfähig sind. Hierzu genügt keine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Vielmehr muss der Inhalt des ärztlichen Attestes die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung/Symptome und die Angabe der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in der Prüfung sein. Über die Prüfungsunfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.

Den Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit müssen Sie gemeinsam mit dem ärztlichen Attest bitte digital per E-Mail an das Prüfungsbüro (ma-int-bez@polsoz.fu-berlin.de) senden. Sie werden per E-Mail über den neuen Abgabetermin für Ihre Masterarbeit informiert.

Der Titel kann nur einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit geändert werden.