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Exmatrikulation

Ja, da Sie an allen drei Universitäten immatrikuliert sind, müssen Sie sich dementsprechend auch an allen drei Universitäten exmatrikulieren.

Sie müssen Ihre Exmatrikulation schriftlich zum Abschluss des laufenden Semesters bei der Studierendenverwaltung beantragen. Der unterschriebene Antrag kann neben dem regulären Postweg auch per Fax oder E-Mail eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5-7 Tage. Für den Fall, dass Sie eine sofortige Ausstellung der Exmatrikulationsbescheinigung benötigen, kann diese während der Sprechzeit der Studierendenverwaltung ausgehändigt werden.

Die Anträge auf Exmatrikulation finden Sie unter den folgenden Links:

FU: https://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/formulare/antrag_exmatrikulation.pdf

HU: https://www.hu-berlin.de/de/studium/bewerbung/formulare/Exma/view

UP: https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/studium/docs/03_studium_konkret/08_formulare/studienbereich/a_exma.pdf

Soll die Exmatrikulation früher als zum Semesterende wirksam werden, so muss dies begründet werden. In diesem Fall müssen Sie Ihren Studierendenausweis bzw. die Campuscard für das betreffende Semester zusammen mit dem Antrag auf Exmatrikulation einreichen. Achtung: Eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung ist frühestens zum Datum der Antragstellung bzw. Eingangsdatum möglich. Rückwirkende Exmatrikulationen sind ausgeschlossen.

Bei einem Hochschulwechsel ist eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung nicht zwingend notwendig, wenn der Semesterbeginn der anderen Hochschule identisch ist. Die Bescheinigung wird zeitnah nach Eingang Ihres Antrags bearbeitet und ausgestellt.