Anerkennung von im Auslandssemester erbrachten Studienleistungen
Wenn Sie ein Auslandssemester planen oder bereits absolviert haben, können Sie sich Studienleistungen, die an einer ausländischen Universität erbracht wurden, im Masterstudiengang Internationale Beziehungen (MAIB) anrechnen lassen. Es können bis zu 30 Leistungspunkte (bei internen Austauschprogrammen in Abhängigkeit der Kooperationsabkommen) anerkannt werden. Zwingende Voraussetzung hierfür ist das Stellen eines entsprechenden Antrags.
Antragsstellung
Bevor Sie Ihr Auslandssemester absolvieren, sollte zunächst geklärt werden, ob und in welchem Umfang sich die von Ihnen angestrebten Kurse für den MAIB anrechnen lassen. Grundsätzlich ist es Ihnen natürlich freigestellt, während Ihrer Zeit im Ausland auch fachfremde Kurse zu besuchen – diese lassen sich aber in der Regel nicht für Ihren Master-Abschluss anrechnen. Sie sollten daher bereits vor Ihrem Auslandssemester einen Antrag auf Anerkennung von Leistungen stellen, in diesem jedoch zunächst nur die Kurse eintragen, die Sie besuchen wollen. So kann bereits vorab geklärt werden, ob diese anrechenbar sind oder nicht. Besonders wichtig ist die vorzeitige Klärung, wenn Sie Ihr Studium in Regelstudienzeit abschließen wollen.
Da es für Studierende nicht immer möglich ist, bereits vor Antritt des Auslandssemesters über die notwendigen Kursangebote vor Ort zu erfahren, kann grundsätzlich auch im Nachhinein eine Anrechnung erfolgen. Es erfolgt jedoch ebenfalls eine Überprüfung, inwiefern die im Ausland erlernten Kompetenzen mit jenen des MAIB kompatibel sind.
Zum Ende Ihres Auslandssemesters, spätestens wenn Sie die im Ausland belegten Kurse erfolgreich absolviert haben, stellen Sie dann abermals einen vollständig ausgefüllten Antrag auf Anerkennung von Leistungen. Somit kann dann eine schnelle und reibungslos Übernahme Ihrer Leistungen in unser System erfolgen.
--> Antrag auf Anerkennung von Leistungen <--
Bitte reichen Sie neben dem Antrag auf Anerkennung bzw. dem Learning Agreement/Beiblatt zum Learning Agreement auch eine aktuelle Leistungsübersicht aus Campus Management sowie die Kursbeschreibungen der anzurechnenden Kurse ein.
***Wichtige Hinweise*** Sollten Sie im Rahmen von ERASMUS oder eines anderen internationalen Austauschprogramms bereits ein Learning Agreement geschlossen haben, so müssen Sie keinen zusätzlichen Antrag stellen. In diesem Fall senden Sie uns bitte einfach direkt das Learning Agreement zu.
Wenn Sie das ERASMUS-Programm der Humboldt-Universität oder der Universität Potsdam nutzen, stellen Sie nur den Antrag auf Vorabanerkennung beim Prüfungsausschuss. Mit der ausgestellten Vorabanerkennung wenden Sie sich daraufhin direkt an die verantwortliche Person der jeweiligen Universität (HU: Claudia Matthes; UP: Ricarda Stremlow), um das Learning Agreement zu schließen.
Anträge werden gestellt an den
Prüfungsausschuss Masterstudiengang Internationale Beziehungen