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Bewerbung für den MAIB

Leider nein. Der MAIB ist ein explizit bilinguales Programm, fließende Deutsch- und Englischkenntnisse sind für alle Bewerber*innen zwingend erforderlich.

Es gibt kein spezifisches Stipendium für den MAIB. Wir empfehlen Ihnen aber die Datenbank des DAAD durchzuschauen. Die meisten Stipendien, die für Sie in Frage kommen könnten, sind dort gelistet.

Stipendien-Datenbank des DAAD.

Die Bewerbung für den Master Internationale Beziehungen erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal.
Unter folgendem Link werden Sie auf die Bewerbungswebsite weitergeleitet:

 www.masterib-bewerbung.de

Für den MAIB selbst werden keine Studiengebühren erhoben. Sie müssen lediglich den regulären Semesterbeitrag von etwa 320 € pro Semester entrichten, der u.a. die Verwaltungsgebühren und die Kosten für ein Ticket des Öffentlichen Nahverkehrs enthält.

Diese Zugangsvoraussetzungen müssen zwingend erfüllt sein, um am Auswahlverfahren teilzunehmen:

  • ein Bachelor oder gleichwertiger berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit Abschluss von für den MAIB relevanten Modulen
  • nachgewiesene sehr gute Englischkenntnisse (siehe unten)
  • nachgewiesene sehr gute Deutschkenntnisse (siehe unten).

Studienabschluss: 

Zu den Zugangsvoraussetzungen zum MAIB gehört ein Bachelor- oder gleichwertiger berufsqualifizierender Studienabschluss. Im Rahmen dieses Studiums müssen mindestens 10 ECTS im Bereich Methoden der empirischen Sozialforschung, 10 ECTS im Bereich Internationale Beziehungen und weitere 35 ECTS im Bereich Politik- und Verwaltungswissenschaften nachgewiesen werden. Die Nachweispflicht für die Einschlägigkeit der Module liegt bei Ihnen. Wenn der Bezug zu den genannten Bereichen anhand von Kurstiteln nicht erkennbar ist, müssten Sie Ihr Studientranskript entsprechend erläutern und durch Kursbeschreibungen ergänzen. Bei der Frage der Wesentlichkeit Ihrer Module im Bereich Politik- und Verwaltungswissenschaften können Sie sich an folgender Liste orientieren:

  • Politische Theorie,
  • Politische Systeme,
  • Vergleichende Politikwissenschaften,
  • Internationale Beziehungen,
  • Verwaltungswissenschaften,
  • Public Policy,
  • Wirtschaftspolitik


Wichtiger Hinweis: Studierende, die noch kein Bachelorzeugnis vorlegen können, dürfen sich nur dann bewerben, wenn ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht mehr als 40 ECTS-Punkte bis zum Bachelorabschluss fehlen! In diesem Fall muss Ihre Hochschule die aktuelle Durchschnittsnote berechnen, damit wir Ihren Rangplatz bestimmen können.

  • Letztendlich richtet sich die Aufnahme nach folgenden Kriterien mit der entsprechenden Gewichtung. 

    • Note des vorherigen Abschluss: 64 %
    • Relevante Praxiserfahrung: 21 %
    • Relevante Studiumserfahrungen im Ausland: 15 %

     

    Obwohl Praxiserfahrung und Studiumserfahrungen im Ausland keine zwingenden Voraussetzungen sind, erhöhen Sie Ihre Chance für den MAIB angenommen zu werden.

    Englischkenntnisse

    Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Folgende Sprachprüfungen gelten als gleichwertige Nachweise:

    • Zertifikat UNIcert® III oder IV,
    • TOEFL® Internet-Based Test (iBT) oder TOEFL iBT Home Edition mit mindestens 95 Punkten,
    • Cambridge English C1 Advanced (CAE) mit mindestens 180 Punkten,
    • IELTS „Academic“ oder IELTS Online mit mindestens 7 Punkten in jedem Bereich,
    • Nachweis über den Abschluss eines Studienganges einer anerkannten Hochschule mit der ausschließlichen Lehrsprache Englisch. Geeignete Zertifikate oder Zeugnisse zum Nachweis eines englischsprachigen Studiengangs sind das Abschlusszeugnis, ein Transkript of Records, ein Diploma Supplement, Satzungen über den Zugang sowie das Studium oder vergleichbare Nachweise. Liegt der Abschluss des Studiengangs noch nicht vor und dient dieser Abschluss auch zum Nachweis der allgemeinen Zugangsvoraussetzung nach § 3 Abs. 1, kann der Nachweis unter den Bedingungen des § 7 Abs. 4 spätestens bei der endgültigen Immatrikulation geführt werden (vorläufige Zulassung),
    • Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, die in einem englischsprachigen Bildungsgang in einem Land mit Amtssprache Englisch erworben wurden,
    • Pearson Test of English - PTE Academic oder PTE Academic Online mit mindestens 76 Punkten,
    • Cambridge English C2 Proficiency (CPE)

     

    Hinweis: Zu Bewerbungsschluss müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen. (inklusive Sprachnachweise!)

     

    Deutschkenntnisse

    Bei Bewerber*innen, die nicht Deutsche* sind, gelten als Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen, die der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH II) entsprechen:

    • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an einer deutschsprachigen Hochschule oder an einem deutschen Studienkolleg mit gültiger Registrierung bei der HRK, Stufe DSH-2 oder DSH-3
    • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz, Zweite Stufe (DSD II) mit dem Niveau C1 in allen 4 Teilprüfungen
    • eine der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) gleichwertige Feststellungsprüfung
    • Zeugnis über das bestandene Goethe-Zertifikat C2: "Großes deutsches Sprachdiplom" (GDS)
    • Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule mit mindestens "gut" bestanden
    • Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit mindestens der Niveaustufe 4 in allen 4 Teilprüfungen
    • Nachweis über den Abschluss eines deutschsprachigen Studiengangs an einer deutschsprachigen Hochschule
    • ausländische Zeugnisse die gemäß Ziffer 3 der Vereinbarung „Zugang von ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse“ ausgewiesen sind
    • Schulabschluss, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht, mit Nachweis der zur Aufnahme eines Studiums erforderlichen Sprachkenntnisse Deutsch
    • Über die Anerkennung weiterer Nachweise von Sprachkompetenzen (z.B. ein erfolgreich an einer anerkannten ausländischen Hochschule abgeschlossenes Germanistikstudium oder Deutsch als Hauptfach im Studium im Ausland, ÖSD- oder UNIcert®-Zertifikate) entscheidet die bzw. der Vorsitzende der Prüfungskommission, welche an der Universität Potsdam für die DSH Prüfung zuständig ist. Hierzu ist ein entsprechender Antrag notwendig. Die Entscheidung erfolgt anhand einer Überprüfung Ihrer Nachweise und eines persönlichen Gespräches. Wenden Sie sich  für die Beantragung einer Bestätigung Ihrer Deutschkenntnisse für ein Studium bitte rechtzeitig an Frau Ines Behnke. Sie arbeitet im Zentrum für Sprachen und Schlüsselkompetenzen der Universität Potsdam (Zessko)

     

    *Als deutsche:r Staatsbürger:in reichen Sie hier bitte ein Ausweisdokument ein

    .

Dokumente (akzeptierte Formate: pdf, doc, jpg und rtf):

Scannen Sie bitte die Originale der einzureichenden Dokumente ein. Sie müssen sie im Falle Ihrer Zulassung noch einmal zur Immatrikulation vorlegen. Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente in Deutscher und Englischer Sprache berücksichtigt werden können. Alle anderen Dokumente müssen amtlich beglaubigt übersetzt werden.

Obligatorisch:

  • Zeugnisse und Transkripte
    Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Transkripte und Zeugnisse über einen ersten Studienabschluss in einem für den MAIB wesentlichen Fach eingereicht werden
  • Nachweis ausreichender Englischkenntnisse
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse

Empfohlen (siehe Aufnahmekriterien):

  • Nachweis über Auslandserfahrungen im Studium
    Hier können Sie Studienleistungen nachweisen, welche Sie im Ausland erbracht haben. „Ausland“ ist dabei definiert als ein anderes Land als das Heimatland und in dem die Hochschulreife erworben wurde
  • Nachweise über relevante Berufs- bzw. Praxistätigkeiten
    Bitte achten Sie darauf, dass Berufs- und Praxiserfahrungen nicht gleichzusetzen sind mit Erfahrungen im Rahmen des Auslandsstudiums. Diese Trennung muss aus den Dokumenten deutlich hervorgehen. Achten Sie bitte darauf, dass bei Teilzeittätigkeiten der genaue Arbeitsumfang ersichtlich wird! Anerkannt werden nur vom Praktikumsgeber ausgestellte Nachweise über bereits geleistete Tätigkeiten. Verträge und Zusagen können nicht berücksichtigt werden.

Nachweise über Studienabschlüsse, die erst im Sommersemester vor der Zulassung zum MAIB erreicht werden, können im Rahmen der Immatrikulation bei den Immatrikulationsbüros eingereicht werden. Bei einer vorläufigen Immatrikulation müssen diese Nachweise bis spätestens zum Ende des ersten MAIB-Semesters vorliegen. Ansonsten können nur Unterlagen berücksichtigt werden, die fristgerecht über das Bewerbungsportal eingereicht wurden. Später nachgereichte Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. Dies gilt insebsondere auch für Sprachnachweise jeglicher Art.

Wichtiger Hinweis: Studierende, die noch kein Bachelor-Zeugnis vorlegen können, dürfen sich nur dann bewerben, wenn ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht mehr als 40 ECTS-Punkte bis zum Bachelor-Abschluss fehlen! In diesem Fall muss Ihre Hochschule die aktuelle Durchschnittsnote berechnen, damit wir Ihren Rangplatz bestimmen können.

Die Bewerbungsphase beginnt jedes Jahr jeweils am 1. Dezember und endet am 1. März um 23:59h des darauffolgenden Jahres. 

Einen NC im engeren Sinn gibt es nicht. Erfahrungsgemäß bewerben sich auf die jährlich ca. 45 zur Verfügung stehenden Plätze etwa 400 Bewerber/innen. Die bisherigen akademischen Leistungen spielen bei der Auswahl durch die Zulassungskommission eine zentrale Rolle, sind jedoch nicht der einzige Faktor. Die Aufnahme richtet sich nach folgenden Kriterien mit der entsprechenden Gewichtung:

  • Note des vorherigen Abschluss: 64 %
  • Relevante Praxiserfahrung: 21 %
  • Relevante Studiumserfahrungen im Ausland: 15 %

 

In den letzten Jahren sind Bewerber/innen mit einer Durchschnitts- oder Abschlussnote 1,9 allerdings nicht mehr zum Zuge gekommen.